Allgemeine Rechtsanwaltskanzlei

Ich betreibe eine allgemeine Rechtsanwaltskanzlei. Das bedeutet, dass ich mich auf kein einzelnes Rechtsgebiet spezialisiert habe, sondern grundsätzlich die meisten Zivilrechtsstreitigkeiten und Strafrechtsfälle betreue. Dies ist durchaus möglich, da die juristische Ausbildung ebenfalls allgemein erfolgt und kaum eine Spezialisierung während des Studiums und Referendariats zulässt.

In meiner nunmehr langjährigen Tätigkeit in Beruf, Referendariat und Ausbildung habe ich Erfahrungen auf vielen Gebieten gesammelt. Insofern ist die folgende Aufzählung nicht abschließend.

Die Schwerpunkte meiner Kanzlei liegen im
  • Familien- und Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht
  • Forderungsmanagement
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht