Richtiges Verhalten im Straßenverkehr

von Michael Forster

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nahezu jeder von uns besitzt einen Führerschein und führt regelmäßig ein Fahrzeug im Straßenverkehr. Aber sind wir uns eigentlich wirklich immer sicher, was in bestimmten Situationen zu tun ist bzw. welches Verhalten erlaubt oder nicht erlaubt ist?

Heute möchte ich einen kleinen Überblick über einige häufig falsch beurteilte Alltagsprobleme darstellen.

 

Aus gegebenem Anlass beginne ich gleich mit dem richtigen Verhalten im Kreisverkehr.

Was zumindest den meisten unter uns noch klar sein dürfte:

Vorfahrt hat immer dasjenige Fahrzeug, das sich im Kreisverkehr befindet. Einfahrende Fahrzeuge müssen warten. Das zeigt auch die Beschilderung in der Regel an.

Häufig beobachtet wird jedoch, dass einige Verkehrsteilnehmer nicht sicher sind, wann zu blinken ist und wann nicht.

Sie müssen blinken, wenn Sie den Kreisverkehr wieder verlassen. Sie dürfen jedoch nicht blinken, wenn Sie in den Kreisel hineinfahren. Nicht wenige von uns haben in der Fahrschule noch gelernt, dass auch bei Einfahrt in den Kreisverkehr geblinkt werden müsse, da es sich um einen Richtungswechsel handelt. Dieses Verhalten kann jedoch leicht zu Missverständnissen mit anderen Fahrern führen. Diese könnten fälschlicherweise den Rückschluss ziehen, Sie wollen den Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen und ihrerseits in den Kreisverkehr einfahren. Dies würde eine erhebliche Unfallgefahr darstellen.

Das Reißverschlussverfahren:

Einige Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie man sich richtig verhält, wenn wegen einer Baustelle oder einer sonstigen Fahrbahnverengung zwei Fahrspuren auf eine zusammengeführt werden. Hier gilt beim Einordnen auf die verbleibende Spur das Reißverschlussverfahren. Viele befürchten offenbar, dass sie am Ende der Spur nicht mehr reingelassen werden und wechseln viel zu früh. Dadurch wird der Verkehr auf der Spur, die weiterführt, unnötig aufgestaut.  Richtig ist jedoch, die Spur erst im unmittelbaren Endbereich des Fahrstreifens zu wechseln. Nur auf diese Weise wird die Behinderung durch die Verengung möglichst minimiert.

Auch das richtige Verhalten auf der Autobahn ist gar nicht so einfach zu beurteilen.

Wenn man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der linken Spur fährt, ist es nicht ungewöhnlich, dass von hinten jemand kommt, der es wohl besonders eilig hat.

Drängeln auf der Autobahn ist grundsätzlich nicht erlaubt! Wer aber auf die Idee kommt, seinen Hintermann auszubremsen, muss im Falle eines Unfalls auch zahlen. Dann lieber der Klügere sein und dem Raser Platz machen.

 

In Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot, d.h. man muss, wenn alle Spuren frei sind, immer rechts fahren und darf nicht grundlos auf einer anderen Spur fahren. Verstöße hiergegen sind eine häufige Unfallquelle und werden zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Auf mehrspurigen Straßen darf rechts nicht überholt werden. Ausnahmen gibt es nur bei Stau und bei Spuren, die auf eine andere Autobahn führen und mit dicken weißen Streifen markiert sind.

Auch ein einzelnes Fahrzeug darf gelegentlich rechts überholen. Aber nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 km/h und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 km/h beträgt. Diese Werte haben sich in der Rechtsprechung durchgesetzt.

 

Auf dreispurigen Autobahnen besteht eine weitere Sonderregelung. Es ist erlaubt, auf der mittleren Spur zu bleiben, wenn auf der rechten Spur hin und wieder ein Auto fährt. Was "hin und wieder" bedeutet ist jedoch nicht einheitlich geklärt.

Grundsätzlich gilt auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Insoweit sollte so verfahren werden, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit deutlich unterhalb der Richtgeschwindigkeit den rechten und die schnelleren Verkehrsteilnehmer die beiden linken Fahrstreifen benutzen.

 

Ein generelles Überholverbot für LKWs gibt es übrigens nicht.

 

Innerorts wiederum gilt für Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf mehrspurigen Straßen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot nicht. Sie können die Spur frei wählen. Innerorts darf deshalb auch auf der rechten Spur schneller gefahren werden als links.

 

Gilt auf Parkplätzen „rechts vor links“?

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Auf Parkplätzen gilt jedenfalls das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man muss sich also untereinander verständigen. Auch wenn ein Hinweisschild auf die Geltung der Straßenverkehrsordnung vorhanden ist, ist dennoch Vorsicht geboten, da Gerichte Unfälle oft unterschiedlich beurteilen. Ein stures Beharren auf der Vorfahrt wegen „rechts vor links“ kann also durchaus zu einer Mithaftung führen.

 

Auf öffentlichen Parkplätzen sind die eingezeichneten Parkflächen zu beachten. Wenn ein Auto auf zwei Parkplätzen steht, die deutlich als solche gekennzeichnet sind, dann ist das strafbar.

 

Hin und wieder kann man beobachten, dass ein Beifahrer aussteigt und einen freien Parkplatz besetzt bis der Fahrer mit seinem PKW dort ankommt.

Ein Fußgänger darf jedoch keine Parklücke blockieren bis der Partner eintrifft. Auch wenn dies nur für kurze Zeit erfolgen soll. Der nächste Autofahrer darf in die Lücke hineinfahren. Wer sich als Fußgänger dagegen wehrt, indem er sich etwa gegen das Auto stemmt, begeht eine Nötigung.

 

Die Hupe sollte grundsätzlich nur eingesetzt werden, wenn Gefahr besteht. Hupen, um einen Freund am Straßenrand zu grüßen oder um sich über andere Verkehrsteilnehmer zu beschweren ist unzulässig. Hupkonzerte, wie z.B. bei einer Hochzeit oder nach einem Fußballspiel, werden toleriert, sind aber rechtlich auch nicht erlaubt.

 

Andererseits ist der Einsatz der Lichthupe keinesfalls automatisch eine Nötigung. Selbst wenn sie eingesetzt wird, um den anderen dazu zu bewegen, die Überholspur frei zu machen. 

Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird. Man darf also sogar hupen. Eine Nötigung stellt dies erst dann dar, wenn der hintere Fahrer dicht auffährt und die Lichthupe wiederholt einsetzt, um den sich vor ihm Befindlichen von der Überholspur zu vertreiben.

 

Auch bei abknickender Vorfahrt muss man Blinken, wenn man der Vorfahrtstraße folgt. Ob man blinken muss oder nicht, entscheidet nämlich die Fahrtrichtung. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen. Selbst wenn gar keine Möglichkeit besteht, geradeaus zu fahren, ist die Richtungsänderung anzuzeigen.

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